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Bildungszeit

Wir sind beim Land Baden-Württemberg über das Regierungspräsidium Karlsruhe als „Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich“ gelistet.

 

Ab sofort kann für die folgenden Fortbildungen Bildungszeit bei Arbeitgebern beantragt werden:

  • Grundkurse
  • B.I.S.S.
  • SUMMIT

Das heißt konkret, dass man für die Zeit der Fortbildung bezahlten Urlaub bekommt!

 

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht werden. Er beinhaltet auch Angaben zu Termin, Inhalt der Veranstaltung und Qualifizierung der Bildungseinrichtung. Der Arbeitgeber kann den Antrag in bestimmten Fällen ablehnen (bei dringenden betrieblichen Belangen, bei Urlaubs – oder Krankheitsfällen, wenn 10% der Beschäftigten im laufenden Jahr bereits Bildungszeit beantragt haben oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt). Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungszeit das Arbeitsentgelt fort.

 

Die Kosten der Bildungsmaßnahme sowie Anreise und Unterkunft tragen die Beschäftigten.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Merkblätter und Formulare findet man unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx